Mitglied werden

Mitglied werden im Bundesverband

Der Bundesverband unterscheidet nicht zwischen aktiven, passiven oder Fördermitgliedern. Jeder kann Mitglied werden und damit die finanzielle Basis und das Durchsetzungsvermögen des Bundesverbands stärken. Eine Mitgliedschaft ist nicht Voraussetzung, von den Beratungen und Leistungen des Bundesverbands zu profitieren.

Der Bundesverband ist gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamts München-Körperschaften vom 31.03.2021 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Die Mitgliedsbeiträge sind Spenden gleichgestellt.

Zur steuerlichen Berücksichtigung der Mitgliedsbeiträge genügt bei einzelnen Zahlungen bis 300 EUR der Bankbeleg sowie die hier erhältliche Zuwendungsbescheinigung.

Die Satzung finden Sie hier:
Satzung des BMAB

Es gibt drei verschiedene Mitgliedsanträge:

Einzelpersonen
Dieser ist für alle “normalen” Mitglieder, also natürliche Personen.

Firmen, Vereine, Stiftungen und Körperschaften
Diesen verwenden alle juristischen Personen oder Firmen.

Selbsthilfegruppen in der Rechtsform eines e.V. sollten beachten, dass mit der Vereinsmitgliedschaft nur eine Stimme in der Mitgliederversammlung verbunden ist. Für eine starke Repräsentation der Gruppe in der Mitgliederversammlung ist es erforderlich, dass die Mitglieder der Selbsthilfegruppe jeweils Einzelmitglied des Bundesverbands werden.

Firmen, Vereine, Stiftungen und Körperschaften werden standardmäßig, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Namen und Ort listenmäßig und in der ampuKarte (Firmen-Visitenkarte für die ampuKarte) veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es für Förderer und Sponsoren verschiedene Möglichkeiten, sich ins rechte Licht zu setzen und dem Bundesverband damit gleichzeitig zu helfen.

Selbsthilfegruppen

Mit diesem Antrag begründet die Selbsthilfegruppe eine SHG-Mitgliedschaft im Bundesverband. Mit dieser ist die SHG zur Mitwirkung im Beirat der Selbsthilfegruppen qualifiziert. Der Beitrag hierfür beträgt nur 1 EUR jährlich.

Bitte speichern Sie die von dieser Seite geladenen Anträge nicht für spätere Verwendung ab, sondern verwenden Sie immer aktuell geladene Versionen. Aus rechtlichen Gründen müssen die Formulare häufig geändert werden; veraltete Exemplare können dann unter Umständen nicht mehr angenommen werden.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Mitgliedsantrag vorzugsweise per E-Mail an antrag@bmab.de oder wenn E-Mail nicht möglich ist per Post an:

Bundesverband für Menschen mit
Arm- oder Beinamputation e.V.

Kleverkamp 24
30900 Wedemark

Nach den derzeit von den deutschen Bankinstituten veröffentlichten Regeln für das neue SEPA-Lastschriftverfahren sind nur noch unterschriebene Originale als Grundlage für eine SEPA-Lastschrift erlaubt. Mitgliedsanträge per Email oder per Fax sind daher nicht mehr gültig.

Über die Höhe der Beiträge und die möglichen Zahlungsmodalitäten informiert die Beitragsordnung

Bitte verwenden Sie zur Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Bankverbindung diesen Vordruck:
Änderung von Adresse und/oder Bankverbindung

Wenn Änderungen der Bankverbindung vorgenommen werden muss der Vordruck wegen der neuen SEPA-Bestimmungen im Original per Post eingereicht werden.


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