Transparenz

Der Bundesverband verpflichtet sich zur Transparenz

Der Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation e.V. verpflichtet sich, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und zu aktualisieren. Auf Anfrage senden wir Ihnen die Selbstverpflichtung elektronisch bzw. postalisch zu.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation e.V.

Kleverkamp 24
30900 Wedemark

Gründungsjahr:  2009

2. Vollständige Satzung, sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Satzung
Formaler Rahmen
Aufgaben und Ziele
Forderungskatalog

3. Freistellungsbescheid

Der Bundesverband ist gemäß Freistellungsbescheid vom 31.3.2021 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt (Behindertenhilfe §52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) AO).

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Präsidium
Rechnungsprüfer
Geschäftsstelle
Selbsthilfegruppen-Beirat

5. Tätigkeitsbericht

Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

Zurzeit beschäftigt der Bundesverband eine Mitarbeiterin (Geringfügig Beschäftigte/Minijobberin).

7. Angaben zur Mittelherkunft

Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil des Jahresabschlusses und im Tätigkeitsbericht ausgewiesen.

8. Angaben zur Mittelverwendung

Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil des Jahresabschlusses und im Tätigkeitsbericht ausgewiesen.

9. Gesellschaftspolitische Verbundenheit mit Dritten

Mitgliedschaften des Bundesverbandes
Weiterhin gibt es 50 Selbsthilfegruppen für Arm- und Beinamputierte in Deutschland.

10. Zuwendungen die mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen

Zuwendungen, die mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen, sind Fördergelder nach den Förderrichtlinien der Krankenkassen.
Die Zuwendungen sind im Geschäftsbericht 2021 ausgewiesen.

Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unseren Verein bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unseren Verein werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unseres Vereins abgezeichnet.

Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unserem Kassenprüfer kontrolliert.

Wedemark, 23.06.2022

Detlef Sonnenberg, 2. Vorsitzender

Aktuelle Angaben zur Transparenz finden Sie immer in unserem Archiv.