In den Landesarbeitsgemeinschaften sollen alle Selbsthilfegruppen für Menschen mit Arm- oder Beinamputation eines Bundeslandes oder auch einer Gruppe von Bundesländern zusammen arbeiten, um gemeinsame Aktivitäten durchführen zu können. Die Landesarbeitsgemeinschaften sind in der Regel als „nicht eingetragener Verein“ konstituiert. Aber auch die Rechtsform eines eingetragenen Vereins ist möglich.
Landesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation in NRW e.V. (LVampNRW)
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