Den formalen Rahmen des Bundesverbands bilden die Satzung, die Beitragsordnung sowie die Geschäftsordnungen für Präsidium, Selbsthilfegruppenbeirat und Expertenbeirat.
Der Bundesverband trägt den Namen „Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation e.V.“ , abgekürzt „BMAB“. Er ist in das Vereinsregister in München eingetragen.
Der Bundesverband als Selbsthilfeorganisation vertritt die Interessen von Menschen mit Arm- oder Beinamputation in Deutschland. Seine Ziele sind:
Um seine Ziele zu erreichen sieht der Bundesverband unter anderem folgende Aktivitäten vor:
- Unterstützung des Aufbaus von Selbsthilfegruppen,
- Unterstützung von Selbsthilfegruppen bei der Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen,
- Übernahme administrativer Tätigkeiten für Selbsthilfegruppen,
- Vermittlung von Kontakten zwischen amputierten Menschen untereinander,
- Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Therapeuten, orthopädischen Fachbetrieben und Herstellern von Hilfs- und Heilmitteln,
- Zusammenarbeit mit Kostenträgern,
- Zusammenarbeit mit Behörden und politischen Gremien,
- Die Vertretung von Mitgliedern in Rechtssachen betreffend ihre Amputation oder ihre prothetische Versorgung,
- Das Verlangen der Aufnahme von Verhandlungen über Zielvereinbarungen gemäß § 5 Abs. 1 BGG, das Treffen von Zielvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 BGG sowie das Erheben von Verbandsklagen,
- Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren für Vertreter der Selbsthilfegruppen, Meinungsträger und Leistungserbringer sowie für Menschen mit Arm- oder Beinamputation oder Gliedmaßenfehlbildung insbesondere im jugendlichen Alter,
- Informationsangebote im Internet für amputierte Menschen, deren Angehörige und die breite Öffentlichkeit,
- Information der Öffentlichkeit über Amputationsursachen und die Probleme amputierter Menschen,
- Messe- und Kongressauftritte,
- Anregung und Unterstützung von interdisziplinären Forschungsvorhaben,
- Anregung zum Aufbau eines Amputations- und Prothesenregisters,
- Ausbildung von Menschen mit Amputation oder Gliedmaßenfehlbildung zum Peer-Counseller und Einsatz von Peer-Counsellern in Krankenhäusern und im Privatbereich.
Selbstverständlich ist der Bundesverband gemeinnützig tätig und spendenbegünstigt.
Jede Einzelperson, aber auch jeder Verein oder jede Firma, kann Mitglied des Bundesverbands werden.
Die Interessen der Selbsthilfegruppen werden innerhalb des Bundesverbands vom Beirat der Selbsthilfegruppen wahrgenommen. Der gewählte Sprecher des Beirats der Selbsthilfegruppen ist automatisch Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands.
Zur Beratung in fachlichen Fragen und zur Unterstützung bei der Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben wird ein Expertenbeirat gebildet. Der Sprecher dieses Expertenbeirats kann an den Präsidiumssitzungen beratend teilnehmen.
Die Rechnungsprüfung muss jährlich vor der Vorlage des vom Präsidium erstellten Jahresabschlusses in der Mitgliederversammlung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Wirtschaftsprüfer vorgenommen werden.
Der Bundesverband verpflichtet sich in der Satzung zu größtmöglicher Transparenz. Die Protokolle von Mitgliederversammlungen müssen innerhalb von drei Monaten veröffentlicht werden.
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