Beinamputierte können keine spezielle Sportprothese von der gesetzlichen Krankenkasse beanspruchen, etwa um besser Badminton spielen zu können. Die Förderung des Sports gehört nicht zu den Aufgaben der Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung, so das Bundessozialgericht (BSG) im veröffentlichten Urteil vom 5. Juni 2013 (Az. B 3 KR 3/12 R).
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