Seit einiger Zeit häufen sich die Meldungen, dass Krankenkassen auch nach der Gesetzesänderung den medizinischen Zugang zu Cannabis eher restriktiv handhaben, trotz überparteilich im Bundestag in den letzten Beratungen gesetzlich zum Ausdruck gebracht wurde, dass Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen einen entsprechenden Zugang erhalten sollen und die Umsetzung nicht durch den Flaschenhals der Austherapiertheit und einer restriktiven Genehmigungspraxis der Krankenkassen (Ablehnung „nur in begründeten Ausnahmefällen“) behindert werden sollte.
Dies scheint dennoch in der Praxis leider teilweise zu geschehen. So erhalten nach Einzelfallberichten selbst Personen keine Erstattung, die eine Ausnahmegenehmigung des „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)“ hatten. Auch das Nichtvorliegen einer hinreichend „schwerwiegenden“ Krankheit das nicht erfüllte Erfordernis der Austherapiertheit wird wohl teilweise zur Begründung einer Ablehnung herangezogen.
Insgesamt werden auch nach den Zahlen der Einzelkassen ein erheblicher Teil der Anträge abgelehnt:
Angesichts dieser Berichte bitten die BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V.) um Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes zu berichten, damit die BAG sich in die politische Diskussion einbringen kann.
Erfahrungsberichte senden Sie bitte per Email an info@bag-selbsthilfe.de
Foto: Manwalk/Pixelio.de
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