Claudia Paul, Rechtsanwältin aus Hamburg, befasst sich in diesem Beitrag, veröffentlicht auf www.reha-recht.de, mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), dessen Neudefinition im Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Inanspruchnahme des EU-einheitlichen Parkausweises für behinderte Menschen. Sie stellt zunächst die einschlägigen Regelungen des Straßenverkehrsrechts und des Schwerbehindertenrechts vor und geht danach auf den neuen § 146 Abs. 3 SGB IX (ab 2018: § 229 Abs. 3 SGB IX n. F.) ein.
Dez.
07
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