Sozialgericht Koblenz
Az: S 1 U 111/08
Entscheidungsdatum: 26.08.2009
Der 47 Jahre alte Versicherte wollte von seiner Berufsgenossenschaft (BG) mit dem computergesteuerten Prothesenfuss "Proprio Foot" versorgt werden. Der Kläger wurde unfallbedingt 1978 links am Unterschenkel amputiert. Die BG lehnte die Kostenübernahme mit dem Hinweis ab, die bisherige Versorgung sei ausreichend (bislang wurde er mit konventionellen Prothesenfüssen versorgt). Nach den Feststellungen des Sachverständigen bewirke der computergesteuerte Fuss für den Kläger im Alltag jedoch eine deutliche Verbesserung der Mobilität. Auch sind durch die Gangbildverbesserung Rücken- und Hüftbeschwerden besser vermeidbar. im Laufe der mündlichen Verhandlung erkannte die beklagte BG den Anspruch des Klägers an und sicherte ihm die Kostenübernahme zu.
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