Neutralitätserklärung

Neutralitätserklärung des Bundesverbandes

Leitlinien zur Zusammenarbeit mit
Wirtschaftsunternehmen und anderen Zuwendungsgebern

Erklärung zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit

Stand 1. Juli 2013

Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation e.V. (BMAB) – Kleverkamp 24, Wedemark, Tel. 089-4161740-0, E-Mail: info@bmab.de , Internet: www.bmab.de

Vorbemerkung

Der Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation ist bestrebt, seinen Auftrag der Hilfe zur Selbsthilfe in größtmöglicher Unabhängigkeit von den Interessen und der Einflussnahme durch Politik und Wirtschaft zu erfüllen.

Die Finanzierung der verbandlichen Aufgaben und Projekte geschieht in großem Umfang über Mitgliedsbeiträge, über pauschale und projektbezogene Förderungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und Spenden. Der Bundesverband sieht die Gefahr, dass mit vielen Förderungen eine direkte oder indirekte Einflussnahme auf die verbandliche Arbeit gesucht wird. Um seinen Auftrag sachgerecht wahrnehmen zu können, ist es für den Bundesverband unabdingbar, seine Neutralität, Unabhängigkeit und Transparenz zu wahren.

Öffentliche Zuschüsse und Fördergelder tragen einen großen Teil dazu bei, die Arbeit des Bundesverbandes auf eine finanzielle Basis zu stellen, reichen aber bei weitem nicht aus. Ein anderer Teil der Förderung ist das Sponsoring durch Wirtschaftsunternehmen, ohne die viele Projekte nicht umsetzbar währen.

Da es ein großes Interesse der Wirtschaft an einer Zusammenarbeit mit dem Bundesverband gibt, bietet sich hier ein Weg an, um Projekte zu finanzieren. In den vergangenen Jahren gab es entsprechende Kooperationen mit Industrieunternehmen, die einen nicht unerheblichen Anteil der Aufgabenerfüllung ermöglicht haben.

Um die Unabhängigkeit des Verbandes zu bewahren und zu gewährleisten, werden im folgenden Leitlinien für die Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen formuliert.

Allgemeine Grundsätze

  • Eine Kooperation zwischen dem Bundesverband und einem Wirtschaftsunternehmen muss mit den satzungsgemäßen Zielen und Aufgaben des Bundesverbandes im Einklang stehen und diesen dienen. Fördermitgliedschaften dienen der Gestaltung der langfristigen Zusammenarbeit, darüber hinaus ist eine Förderung spezieller Projekte und aktueller Schwerpunktthemen gewünscht.
  • Jedwede nennenswerte Kooperation, Fördermitgliedschaft oder Unterstützung durch Firmen, ist offen zu legen und im Bestreben nach Transparenz zu behandeln. Sobald Geldzahlungen und nicht unerhebliche Sachleistungen erfolgen, sind klare – nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten eindeutig zuzuordnende – Bedingungen für beide Vertragspartner in einem Sponsorenvertrag schriftlich festzuhalten.
  • Die Gemeinnützigkeit des Bundesverbandes darf durch keine Form der Kooperation gefährdet werden.
  • Die Weitergabe der Adressen von Mitgliedern oder Abonnenten der Mitgliederzeitschrift an externe Interessenten unterliegt dem Datenschutz und ist nicht zulässig.
  • Hauptamtlich Beschäftigte und Funktionsträger des Bundesverbandes bewahren ihre Unabhängigkeit, indem sie keine Zuwendungen annehmen, die privaten Zwecken dienen sollen.

Werbung

  • Der Bundesverband bewirbt keine Produkte und gibt keine Produktempfehlungen. Er beteiligt sich auch nicht an der Produktwerbung von Unternehmen.
  • Der Bundesverband sieht es jedoch als seine Pflicht an, über neue Entwicklungen und bestmögliche Therapien sowie die Vor- und Nachteile zu informieren.
  • In Kooperationen mit Anbietern von Hilfsmitteln und anderen Branchen, die Produkte für Arm- und Beinamputierte herstellen, ist auf eine eindeutige Trennung zwischen Produktwerbung des Unternehmens einerseits und Informationen des Bundesver-bandes andererseits zu achten.
  • Sollten Werbeverträge abgeschlossen werden, sind die steuerrechtlichen Konsequenzen auf Seiten des  Bundesverbandes zu beachten. Dies gilt auch für ent-sprechende Darstellungen von Firmen auf den Internetseiten des Bundesverbands.

Veranstaltungen, Projekte und Publikationen

  • Bei der Planung von Informationsveranstaltungen, Projekten oder Broschüren, die mit finanzieller Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen durchgeführt werden, achtet der Bundesverband darauf, dass die Sachverhalte objektiv dargestellt und behandelt werden. Der Förderer wird in geeigneter Form benannt.
  • Referenten bzw. Autoren, die bei einer Herstellerfirma angestellt sind oder in finanzieller Abhängigkeit zu dieser stehen, werden nicht unkritisch oder einseitig eingesetzt.
  • Einseitige Darstellungen zugunsten eines bestimmten Unternehmens, einer Therapie oder eines Produktes sind nicht zulässig.

Logonutzung

Grundsätzlich bedarf die Verwendung des Namens und des Logos vom Bundesverband einer ausdrücklichen Zustimmung des Bundesverbandes. In besonderen Kooperationen gestattet der Bundesverband diese Kommunikationsrechte unter folgenden Bedingungen:

  • Die Produkte und Inhalte müssen dem Bundesverband in angemessener Vorlaufzeit vorgestellt und zur Prüfung zur Verfügung stehen. Sollte in der öffentlichen Darstellung die „Zusammenarbeit mit dem Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation“ herausgestellt werden, so muss zudem eine Mitsprache und Mitentscheidung jederzeit möglich sein.
  • Das Logo des Bundesverbandes muss originalgetreu verwendet werden. Abweichungen oder Änderungen zur sonst üblichen Selbstdarstellung des Bundesverbandes sind nicht zulässig. Eine genaue Beschreibung und Vorgaben zur Nutzung des Logos sind in der Geschäftsstelle des Bundesverbandes erhältlich.

Schlußbestimmungen

Der Bundesverband verweist auf folgenden Leitfaden / Leitsätze hin, mit denen wir konform gehen:

a) Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes vom 10. März 2000
b) Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen.

Die Leitlinie und Erklärung des Bundesverbandes hat das Präsidium des BMAB e.V. am 01.07.2013 beschlossen. Der Bundesverband wird diese Leitlinien den Unternehmen zur  Kenntnis bringen und darüber umfassend informieren.

Wedemark, 01.07.2013

Dieter Jüptner                            Detlef Sonnenberg
Präsident                                   Vizepräsident