Nach Antrag der Patientenvertretung beschließt der G-BA die Entwicklung einer Qualitätssicherungsmaßnahme zum Thema Sepsis
Berlin, 22.11.2018. Nach offiziellen Zahlen erkranken in Deutschland jährlich etwa
320.000 Menschen an einer Blutvergiftung unterschiedlichen Schweregrades, jeder Vierte stirbt daran. Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat deshalb vor einem Jahr einen Antrag auf Entwicklung einer wirksamen Qualitätssicherungsmaßnahme gestellt. Es wird geschätzt, dass durch geeignete Maßnahmen zwischen 15.000 und 20.000 Todesfälle pro Jahr vermieden werden könnten. Nun hat der G-BA die Entwicklung einer QS-Maßnahme beschlossen.
Ziel ist es durch konsequente Einhaltung und Überprüfung der Diagnose-, Behandlungs- und Nachsorgeprozesse, Verbesserungen (Sterblichkeitsrate, Krankheitshäufigkeit) für Patientinnen und Patienten zu erreichen. Nach intensiven Beratungen des Antrags in den zuständigen Gremien wurde dem Plenum des G-BA ein einstimmiger Beschlussentwurf vorgelegt.
„Die Patientenvertretung begrüßt die Entscheidung des Plenums, unserem Antrag zu folgen und erwartet nunmehr eine rasche Beauftragung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Erstellung einer Konzeptstudie als einen ersten Schritt zur Umsetzung eines neuen Qualitätssicherungsverfahrens“, sagt Dr. Frank Brunsmann, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Qualitätssicherung.
Hintergrund:
Weitere Informationen zum Antrag sind auf der Webseite der Patientenvertretung im G-BA verfügbar.
Ansprechpartner:
Herr Dr. Frank Brunsmann
Tel.: 0251-1623905
E-Mail: post@frankbrunsmann.de
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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
• Deutscher Behindertenrat,
• Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
• Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
Quelle: Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA
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