Am 24.04.2024 hat das EU-Parlament dem neuen EU-Behindertenausweis sowie Parkausweis zugestimmt. Der EU-Behindertenausweis zielt darauf ab, eine einheitliche Regelung für alle EU-Länder einzuführen, weil bisher die Anerkennung des Schwerbehindertenausweises uneinheitlich geregelt war und somit Reisen für Menschen mit Behinderung zu einer Herausforderung wurde. Die Grüne Schattenberichterstatterin Katrin Langensiepen ist selbst eine der wenigen Abgeordneten mit sichtbarer Behinderung und interparlamentarische Koordinatorin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, sie hat sich zu diesem Erfolg u.a. wie folgt geäußert: “ Der neue EU-Behindertenausweis ist ein Meilenstein für die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen in der EU. Gerade im Punkto Reisen wird der neue EU-Behindertenausweis das Leben von 80 Millionen Menschen in der EU sichtbar erleichtern…“
Der Europäische Behindertenausweis wird kostenlos in physischer und, wenn verfügbar, digitaler Form ausgestellt und erneuert. Er ist für maximal 3 Monate am Stück gedacht und beinhaltet keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Menschen mit Behinderung, welche zusätzliche Hilfe benötigen oder Anspruch auf Unterstützung durch einen persönlichen Assistenten haben, können ihren Ausweis mit dem Buchstaben „A“ versehen. Es wird Menschen mit Behinderung somit ermöglicht, in anderen EU-Ländern Vergünstigungen im Kultur- und Tourismusbereich, Vergünstigungen im (Nah-)verkehr für sich und ihre Assistenz sowie Assistenzleistungen im Zug und öffentlichem Nahverkehr wahrzunehmen.
Der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderung wird in physischer Form ausgestellt. Die EU-Länder werden aufgefordert, die Karte auch in digitaler Form auszustellen, und können sich dafür entscheiden, eine Gebühr für die Verwaltungskosten zu erheben. Beide Karten müssen innerhalb von neunzig Tagen ausgestellt werden, es sei denn, längere medizinische Untersuchungen sind erforderlich.
Quelle: BAG Selbsthilfe
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