Coronabedingte Anpassung der Krankenhausvergütungslogik wird aus Profitgründen ausgenutzt – Abweichungen von Pflegepersonaluntergrenzen sind zu veröffentlichen
„Die Coronakrise stellt auch für Krankenhäuser eine große Herausforderung dar. Dementsprechend hat der Gesetzgeber unter anderem die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen sowie die Lockerung des Arbeitszeitgesetzes beschlossen. Bedauerlicherweise werden diese Maßnahmen von einigen Krankenhäusern aufgrund finanzieller Interessen falsch genutzt. So werden frei werdende Stellen nicht nachbesetzt, lieber brummt man Pflegefachpersonen einfach mehr Stunden auf. Durch diese Mehrbelastung wird es dauerhaft zu einer Gefährdung der pflegerischen Versorgung kommen, die billigend in Kauf genommen wird. Daher möchten wir erneut betonen, dass die vom Gesetzgeber beschlossenen Maßnahmen keineswegs als Freifahrtschein dienen! Nur in absoluten Notsituationen ist es legitim, von diesen Regelungen Gebrauch zu machen. Insgesamt müssen wir leider feststellen, dass derzeit viele Fehlsteuerungsanreize im Krankenhauswesen aus Profitgründen genutzt werden“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Quelle Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
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