Geldauflagen

Informationen für Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger und Amtsleiter

Liebe Besucher,

Ihre Zuweisung von Geldauflagen ist wichtig für die Arbeit des Bundesverbands für Menschen mit Arm- oder Beinamputation.

Der Bundesverband erfüllt zuverlässig alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen nach § 56 b Nr. 2 StGB und § 153 a Nr. 2 StPO an gemeinnützige Organisationen:

  • Gemeinnützigkeit
  • Fristgerechte Rückmeldung über eingehende und ausstehende Zahlungen
  • Verwendung eines separaten Kontos für eine transparente Verwaltung der Geldauflagen
  • Keine Ausstellung von Spendenbescheinigungen für Geldauflagen.

Sonderkonto für Geldauflagen:
Stadtsparkasse München
IBAN: DE08701500001001260312
BIC: SSKMDEMM

Ihr Ansprechpartner für Geldauflagen:
Dieter Jüptner
Telefon: 089/4161740-54
Telefax: 089/4161740-91
geldauflagen_2021 (ät) bmab.de

Liste der Aktenzeichen, unter welchen der BMAB als Empfänger von Geldauflagen eingetragen ist:
Zu den Aktenzeichen

Die Abschlussberichte, Satzung und den Freistellungsbescheid finden Sie als Download in unserem Archiv.
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