Köln, 15.05.2012 Das Sozialgericht Köln verurteilte eine Krankenkasse dazu, ihren Versicherten mit einer Oberschenkelprothese neuester Bauart zu versorgen. Der Kläger trug aufgrund einer Oberschenkelamputation seit 6 Jahren eine computergesteuerte Beinprothese des Typs C-Leg (Hersteller Ottobock, Duderstadt) zum Preis von etwas über €20.000,-. Jetzt begehrte er von seiner Krankenkasse die Versorgung mit der neuesten Technik. Das seit etwa zwei Jahren auf dem Markt befindliche Prothesensystem des Typs Genium (Hersteller Ottobock, Duderstadt) ermöglicht dem Anwender jetzt u.a. auch das Treppensteigen, das Stehen auf der Prothesenseite und Rückwärtsschritte. Aufgrund der hohen Kosten von ca. €45.000,- lehnte die Krankenkasse die Versorgung mit Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot ab. Das Gericht brachte in seiner Urteilsbegründung zum Ausdruck, dass Krankenkassen mit dem technischen Fortschritt mitgehen müssten und Preissteigerungen gerade bei Neuentwicklungen im Gesundheitswesen hinzunehmen sind. Es legte dabei die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zugrunde, nach der ein möglichst optimaler Ausgleich der Behinderung stattzufinden habe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (SG Köln S 2 R 570/12)
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