Datenschutz für Selbsthilfe (ZU) GROSS geschrieben?
Praxistipps und Forderung nach Vereinfachung der Umsetzung für Selbsthilfegruppen
Ab dem 25.05.2018 gilt in der europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht. Dieses ist in der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) niedergeschrieben. In ihr wird europaweit geregelt wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist. Sie findet somit auch für den Bereich der Selbsthilfe Anwendung. Ergänzt wird die DS-GVO durch das neu gefasste deutsche Bundesdatenschutzgesetz.
Viele Organisationen/Einrichtungen/Vereine sind mit dem Umsetzen der Anforderungen der DS-GVO zurzeit stark gefordert, beziehungsweise überfordert. Denn es ist nicht ganz einfach zu erkennen, an welcher Stelle in ihrer Arbeit diese zum Tragen kommt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um alle Regelungen einzuhalten.
Quelle: SeKo Bayern
Praxisleitfaden: Datenschutz in der Selbsthilfe – Grundlagen und Umsetzung der DatenschutzGrundverordnung
Foto: PIQZA.de / prspics
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