Essen, 21.11.12 Als erstes deutsches Gericht hat das Landessozialgericht NRW den Anspruch eines amputierten Menschen auf Versorgung mit einem wasserfesten Prothesenkniegelenk festgestellt. Dem 53jährigen Rentner musste aufgrund eines bakteriellen Befalls vor sechs Jahren ein Bein oberhalb des Knies amputiert werden. Seine Alltagsprothese ist nicht wasserfest, so dass er damit weder duschen noch ins Schwimmbad kann. Die ärztlich verordnete hydraulische Prothese des Typs Aqua Knee (3WR95 des Herstellers Ottbock, Duderstadt) lehnte seine Krankenkasse ab. Die Besonderheit an diesem neuartigen Knie ist, dass es dem Prothesenträger ein hohes Maß an Gangsicherheit bietet. Zwar gibt es auch weitaus günstigere einfache Badeprothesen, so bestehen diese jedoch nur aus einer Schale mit schlichtem Scharnier und können nur mit steifem Bein gelaufen werden. Nachdem das Sozialgericht Detmold die Klage des Versicherten zunächst abgewiesen hatte, ging der Kläger in Berufung. Das Landessozialgericht NRW stellte durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die erheblichen Gebrauchsvorteile fest. Die beklagte Krankenkasse erkannte den Anspruch ihres Versicherten an. Die Sache ist rechtskräftig.
Jul
21
Comments are closed.