Das Deutsche Institut für Menschenrechte verlangt mehr Anstrengungen des Bundes zur Umsetzung von inklusiver Schulbildung. „Wenn im Jahr 2023 im Bundesdurchschnitt immer noch mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Förderschule unterrichtet werden und nur in wenigen Bundesländern der menschenrechtlich gebotene Aufbau eines inklusiven Schulsystems stattfindet, muss der Bund stärker seine Verantwortung wahrnehmen“, erklärt Susann Kroworsch, Wissenschaftliche Mitarbeiterin von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung der Analyse „Inklusive Schulbildung – Warum Bund und Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen sollten“.
Die Förderschule ist für Kinder meist der Auftakt einer lebenslangen Exklusionskette
In der Analyse kommt das Institut zu dem Schluss: Vielen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen wird der diskriminierungsfreie Zugang zu einem inklusiven Schulsystem in Deutschland de facto verwehrt. Der Anteil derer, die in Förderschulen unterrichtet werden, bleibt bundesweit seit Jahren auf gleichbleibend hohem Niveau. Prognosen sehen keine Verbesserungen bis 2030/2031. Hinzukommt, dass die Anteile der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an Förderschulen beschult werden, zwischen den Bundesländern sehr variieren. Die bundesweite Entwicklung inklusiver Beschulung ist also sehr uneinheitlich und die mangelnde Umsetzung in vielen Bundesländern steht im eklatanten Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Kinder und Jugendliche erleben mit der Beschulung auf der Förderschule meist den Auftakt einer lebenslangen Exklusionskette, da ein Großteil von ihnen danach in gesonderte Ausbildungsformen mit verminderten Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wechselt.
Stärkung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern
Die Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems ist laut der jetzt veröffentlichten Analyse ohne nachhaltige Gesamtstrategie nicht zu erwarten. „Der Bund muss seine menschenrechtliche Handlungspflicht, die er mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention eingegangen ist, annehmen“, so Kroworsch. „Die Bundesregierung kann sich ihrer Verantwortung nicht entziehen, indem sie auf die Bildungshoheit der Länder verweist.“ Das Institut macht daher Vorschläge zur Stärkung eines kooperativen Föderalismus, um die Verpflichtungen aus Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dazu empfiehlt das Institut Grundgesetzänderungen sowie ergänzend einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, einen „Pakt für Inklusion“.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte
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