
Um mehr Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen und um die finanziellen Belastungen für die Teilnehmer möglichst niedrig zu halten wird diese Mitgliederversammlung rein virtuell als Zoom-Meeting stattfinden. Zur Teilnahme ist eine Registrierung unter https://bmab.de/mv2025registrierung notwendig.
Die bei der Registrierung abgefragte Mitgliedsnummer finden Sie in Ihrer Einladung oder auf der letzten Beitragslastschrift. Wichtig ist, dass Sie in der Registrierung Ihre korrekten Namens- und Adressdaten angeben. Sobald Ihre Registrierung geprüft und bestätigt wurde (dies kann einige Tage dauern), erhalten Sie eine automatische Email vom Zoom-Konferenzsystem mit Ihrem persönlichen Teilnahmelink zur Mitgliederversammlung. Dieser Teilnahmelink ist ausschließlich für Sie gültig und darf nicht an andere weitergegeben werden. Die Registrierung ist möglich bis 16. Mai 2025.
Die Einladungen zur Mitgliederversammlung werden am 17. April 2025 per Mail versandt. An Mitglieder des BMAB e.V., für die uns keine Emailadresse bekannt ist, wurden die Einladungen am 15. April 2025 per Post versandt.
Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung sowie den Jahresbericht 2024 finden Sie in Kürze im Archiv des BMAB.
Laut Satzung kann ein Mitglied ein anderes Mitglied mit seiner Stimme bevollmächtigen. Aus technischen Gründen ist es hierzu erforderlich, dass für jede Vollmacht eine separate Registrierung vorgenommen wird. Während der Mitgliederversammlung muss das bevollmächtigte Mitglied für jede Vollmacht separat in die virtuelle Veranstaltung eingebucht sein. Wenn Sie an einer Bevollmächtigung interessiert sind melden Sie sich bitte recht bald per Email unter mv2025 ät bmab.de. Sie erhalten dann weitere Informationen.
Für diejenigen, die noch keine Erfahrung mit Zoom haben, gibt es hier eine Gebrauchsanleitung:
Wie funktioniert Zoom?
Und hier finden Sie die Datenschutzhinweise für die Benutzung des Konferenzsystems Zoom:
Datenschutzhinweise für Zoom-Meetings
Posten Sie keine Zoom-Meeting Screenshots auf sozialen Medien. Durch das Posten von Zoom-Meeting-Screenshots auf sozialen Medien könnten Sie einerseits Ihre Meeting-ID preisgeben und andererseits könnten Sie hierfür sogar datenschutzrechtlich belangt werden.
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