Der 24-jährigen Klägerin fehlt seit Geburt der linke Unterarm. Zum Ausgleich ihrer Behinderung beantragte sie bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine myoelektrische Unterarmprothese. Ihr Krankenversicherung weigerte sich jedoch, die Kosten in höhe von rund 45.000 Euro zu übernehmen. Stattdessen wurde ihr eine günstigere Prothese von rund 29.000 Euro angeboten. Der Fall landete vorm Gericht.
Die myoelektrische Prothese, vor allem die Hand, hat nach Auffassung des Gericht erhebliche Gebrauchsvorteile. Mit der günstigeren Prothese, mit ihrem greifzangen_hnlichen Kunstglied, sind Alltagsverrichtungen in nur sehr eingeschr_nktem Masse möglich. Die Anschaffung der teureren Prothese h_lt das Gericht auch für wirtschaftlich vertretbar. Denn deren Gebrauchsvorteile sind weder auf spezielle Lebensbereiche beschr_nkt noch dient sie allein der Bequemlichkeit.
(Az.: S 15 KR 4576/11)
Nov.
06
Comments are closed.