Eine AOK wurde dabei verurteilt, eine beinamputierte Versicherte mit einer Oberschenkelprothese des Typs Genium (Hersteller: Ottobock Duderstadt) zum Preis von etwa ŠČ48.000,- zu versorgen, nur weil sie die dreiw_chige Genehmigungsfrist nicht eingehalten hatte. Zur Stärkung der Patientenrechte hatte der letzte Bundestag eine ónderung des Krankenversicherungsrechtes vorgenommen und eine Drei- beziehungsweise Fünfwochenfrist eingeführt. Beantragt ein Versicherter eine Leistung bei seiner Krankenkasse, gilt diese Leistung jetzt als genehmigt, wenn die Kasse nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes reagiert. Auf eine Prüfung der medizinischen Notwendigkeit kommt es dabei dann nicht mehr an. Das Gericht vertrat in dem Verfahren die Auffassung, dass durch das Patientenrechtegesetz eine Risikoverschiebung zulasten der Krankenkasse stattgefunden hat. Rechtsanw_ltin Dr. Anne Christine Paul aus Gütersloh bezeichnete diese Entscheidung als wegweisend, da die Gesetzes_nderung nunmehr endlich bei den Patienten angekommen sei. Viele Krankenkassen würden die neuen Vorschriften bei ihrem Bewilligungsverhalten immer noch nicht wahr haben wollen und setzten die Neuerungen nicht gesetzeskonform um.
Sozialgericht Dessau
Az. S 21 KR 282/13
nicht rechtskr_ftig)
Quelle:
Rechtsanwalt
Müller Rechtsanwalt
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