Da kam zunächst Freude auf bei den Betroffenen: Wie im Wahlkampf verkündet, sollen laut Bundesregierung Bezieher von Erwerbsunf_higkeitsrente (EU) mehr Geld erhalten. Das ist die gute Nachricht.
Die schlechte: Diese Regelung gilt nur für Betroffene, die Ihre Rentenanträge ab dem 14. Juli dieses Jahres stellen werden. Ein klassischer Fall von weichgespültem Wahlversprechen, das Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in ihrer gestrigen Pressekonferenz auch noch offensichtlicher machte: Sie sagte, es gehe um Glaubwürdigkeit in der Politik. Davon kann in diesem Fall kaum die Rede sein. Und der Unmut gerade von Menschen mit K_rperbehinderung dürfte nicht lange auf sich warten lassen, leben doch viele von ihnen von der EU-Rente.
Für rund 12 Prozent dieser Bezieher reichen diese Bezüge allerdings nicht aus. Sie müssen zusätzliche Unterstützung in Form einer Grundsicherung beantragen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 16.1.2014, formuliert es Peter Weiss, CDU/CSU, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales so: „Bei den Erwerbsminderungsrentnern sieht das schon ganz anders aus. 12 Prozent & Stand heute & derer, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können davon nicht leben, sondern müssen zusätzliche staatliche Unterstützung in Form von Grundsicherung beantragen.
Deshalb ist diese Reform von so grosser Bedeutung“. „Das hat er vollkommen richtig erkannt“, betont Gerwin Matysiak, Vorsitzender beim Bundesverband Selbsthilfe K_rperbehinderter e.V., BSK. „Bei der Erfindung dieser Rentenart sollte sie auf Grund ihres Wesens dazu dienen, Menschen wenn sie aus ihrem Berufsumwelt wegen Krankheit gerissen werden, ein weiteres Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das ist nicht mehr so und wird sich durch das Gesetz nicht verbessern“, erg_nzt Matysiak.
Die Mütterrente gilt auch für Altfälle, das muss auch für die Erwerbsminderungsrente gelten. „Erwerbsunf_higkeit ist eine der Hauptursachen für Altersarmut“, stellte Angela Merkel in ihrer gestrigen PresseerKlärung fest. „Wohl war, das muss aber bedeuten, dass das neue Rentengesetz auch für Altfälle gilt. Sonst ist es wieder ein gebrochenes Wahlversprechen gleich zu Beginn dieser Regierung und die jetzt versprochenen Verbesserungen gibt es auch nicht“ betont Matysiak.
Quelle: Bundesverband Selbsthilfe K_rperbehinderter e.V. (Pressemitteilung vom 31.01.2014)
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