Der beinamputierte Kläger hatte seit sieben Jahren eine C-Leg-Prothese, die mittlerweile verschliessen war. Er beantragte daher eine neue Prothese mit dem Genium-Kniegelenksystem. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme für die über 48.000 Euro teure Prothese ab. Die vorhandene C-Leg-Prothese sei ausreichend. Als Krankenkasse müsse sie nur für die Aufrechterhaltung eines Basisgehvermögens aufkommen, dem widersprach das Sozialgericht. Die Versorgung mit der Beinprothese diene hier dem unmittelbaren Behinderungsausgleich. In solch einem Fall müsse die Krankenkasse das Ziel eines „vollst_ndigen funktionellen Ausgleichs“ verfolgen.
Urteil vom 21. Mai 2014, Az. S 29 KR 610/13
Quelle: www.anwalt24.de
Okt
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