Beinamputierte werden in der Öffentlichkeit nicht als Behinderte wahrgenommen. Gerade diese haben aber sehr oft Probleme mit ihrer Mobilität, die mit denen von Rollstuhlfahrern nicht vergleichbar sind. So benötigen sie einen Handlauf, wo Rollstuhlfahrer eine Rampe haben. Beim Parken ihres Fahrzeugs erleben Oberschenkelamputierte häufig eine unangenehme
Überraschung, wenn der Platz zum Aussteigen nicht ausreicht. Erschwert wird dies zusätzlich, wenn auf Sammelparkplätzen die benachbarten Autos einen angemessenen Abstand nicht einhalten. Der Bundesverband bietet als Notlösung das Parkplatzabstandschild (P-A-S) an. Dies darf aber nicht die Dauerlösung sein.
Auch die Mitglieder der rührigen Rheiner Selbsthilfegruppe um Klaus Rübenack, Harald Linskens und Hans Dieter Vinerius sehen das P-A-S nur als Zwischenlösung. Langfristig setzen sich die drei Aktiven der SHG Selbsthilfegruppe für eine Ausweitung des Berechtigtenkreises zum Parken auf Behindertenparkplätzen auf Oberschenkelamputierte ein.
Nach zwei Petitionen und deren Beantwortung durch den Petitionsausschuss am 30.06. und 14.07.2011 stellte man den drei Aktiven nach einer zweijährigen Überprüfung des derzeitigen Personenkreises eine Aufnahme in den Berechtigtenkreis in Aussicht. Damit war vom Petitionsausschuss jedoch jener Berechtigtenkreis gemeint, der zwar auf Länderebene die üblichen Parkerleichterungen erhielt, nicht jedoch zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt ist. Damit wollten sich die Drei nicht zufrieden geben, denn dies wäre selbst in Anbetracht eines Erfolges nicht ihr Ziel gewesen. Sie wollten und wollen die Erlaubnis zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol, und so entschlossen sie sich zu einem sofortigen Einspruch gegen die Petitionsbeschlüsse. Nach einem Gespräch mit dem Sozialminister von Nordrhein-Westfalen, Guntram Schneider, vermittelt durch die Landtagsabgeordnete Elisabeth Veldhues, sagte der Minister eine entsprechende schriftliche Eingabe im Bundesrat zu.
Mit einer am 08.11.2011 beim Bundespetitionsausschuss eingereichten Ergänzungspetition fordern die Petenten eine Überarbeitung der Petition, da der Ausschuss grundsätzlich ihre Argumente ignoriert.
Konkret fordern sie für alle Oberschenkelamputierten mit dem Merkzeichen “G“ sowie einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 die Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Hierzu soll diesem Personenkreis der blaue Parkausweis für Behinderte, gekennzeichnet durch das Rollstuhlfahrersymbol, ausgestellt werden. In der Petition verweisen die Petenten auf den Widerspruch des Verbots der Benutzung von Behindertenparkplätzen zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die unter anderem die Barrierefreiheit fordert. Die ergänzende Petition wurde zur Wahrung der politischen Neutralität an Bundestagsabgeordnete der Parteien SPD, CDU, FDP und die Grünen versendet. Bis auf den CDU-Politiker Jens Spahn sagten alle angeschrieben Politiker ihre volle Unterstützung zu.
Bei einem durch die Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer vermittelten Gespräch mit hochrangigen Beamten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am 09.12.2011 erhielten die Petenten Hinweise zum weiteren Vorgehen. Alle Amputierten mit dem Merkzeichen G und einem GdB von mindestens 80 Prozent werden gebeten, einen Antrag auf Zuerkennung des Merkzeichens “aG“ zu stellen. Abgelehnte Bescheide erbittet Klaus Rübenack zu seinen Händen zu schicken, um diese dann gesammelt mit einer entsprechenden Stellungnahme an das BMAS zur weiteren Veranlassung weiterzuleiten.
Auch der WDR hat das Thema in seiner Sendung Westpol aufgegriffen und ein Nachhaken zugesagt. In diesem Fernsehbeitrag hat der WDR die bestehende Parkproblematik sehr gut dargestellt. Auch für die ablehnenden Politiker könnte dieser Beitrag lehrreich sein und sie dazu motivieren, anschließend mit einem geschienten oder bandagierten Bein zu versuchen bei halb geöffneter Autotür das Fahrzeug zu verlassen. So könnte ein Umdenken einsetzen und die Politiker daran erinnert werden, dass sie und die Versorgungsämter für den Behinderten da sein sollten und nicht gegen ihn.
In weiteren Schritten beabsichtigen die drei Initiatoren eine Kontaktaufnahme mit dem ADAC, die Einschaltung der zuständigen Bundes- und Landespolitiker und ein Treffen mit dem Behindertenbeauftragten des Bundes. Auch der einzelne Beinamputierte hat die Möglichkeit hier mitzuwirken: gehen Sie zu ihren zuständigen Bundes- und Landespolitikern und sensibilisieren Sie diese für Ihre und unsere Probleme.
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