Private Krankenversicherungen müssen auch die Kosten für Wartungen medizinischer Hilfsmittel, also auch Prothesen, erstatten. Die je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränkt sich nicht nur auf die reine Anschaffung. Das hat der Bundesgerichtshof am 7. November 2018 verkündet (Az.: IV ZR 14/17).
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