Der Forderungskatalog des Bundesverbandes beschreibt die Richtschnur der Agenda. Darin werden die Forderungen an die Politik, an die Ärzte an die Krankenkassen sowie an die Orthopädie-Techniker festgehalten. Aus den Forderungen leiten sich die Aktivitäten des Verbandes ab.
Der Bundesverband fordert …
Von der Politik:
- Eine umfassendere Umsetzung der Barrierefreiheit und stärkere Berücksichtigung der Belange von amputierten Menschen in allen öffentlichen Einrichtungen.
- Die Zuerkennung des Merkzeichens “aG“ für amputierte Menschen (Einzelfallentscheidungen nach Vorstellung beim begutachtenden Arzt, keine pauschalisierte Ablehnung nach Aktenlage).
- Die finanzielle Förderung des medizinischen, wissenschaftlichen und technischen Fortschritts in der Prothetik.
- Einrichten eines Amputationsregisters.
- Die Gewährleistung eines hohen Standards für Krankenhaushygiene in Deutschland (MRSA).
Von den Ärzten:
- Fachgerechte ärztliche Verordnung für eine optimale orthopädisch-technische Versorgung.
- Die Zusammenarbeit von fachlich kompetenten Ärzten mit Orthopädie-Technikern im Rahmen von Prothesensprechstunden (mindestens eine offene Prothesensprechstunde pro Bundesland).
- Angemessene ärztliche Verordnung von Physiotherapie zur Vermeidung von Folgeschäden und damit Folgekosten.
- Nach einer Behandlung im Akut-Krankenhaus Befürwortung oder Verordnung einer Anschlussheilbehandlung in einer Schwerpunkt-Rehabilitationsklinik für Amputationen.
- Verstärkte Bemühungen zur Vermeidung von Amputationen als Folge von Diabetes bspw. durch Einholung einer zweiten Meinung
- Gewährleistung einer verbesserten Information von Betroffenen über die Konsequenzen seiner Entscheidungen.
Von den Krankenkassen:
- Die Aufrechterhaltung der orthopädisch-technischen Versorgung unabhängig vom Kostenfaktor.
- Das Recht auf individuelle und qualitativ hochwertige Prothesenversorgung, (diese sind in der Summe volkswirtschaftlich sinnvoll und tragen zu einer Einsparung von Kosten im Gesundheitswesen bei).
- Das Recht des amputierten Menschen, nach der Behandlung im Akut-Krankenhaus in eine Schwerpunkt-Rehabilitationsklinik für Amputierte verlegt zu werden.
- Das Recht auf eine Zweitprothese (damit ist keine wasserfeste Gehhilfe gemeint. Dies muss ggf. in einer Einzelfallentscheidung nach Alter und Berufstätigkeit realisiert werden).
- Ein Recht auf die Versorgung mit Prothesen aus Hochleistungswerkstoffen (Carbon, Titan etc.).
- Eine einheitliche Regelung bei der Realisierung der Gewährleistungsansprüche bezüglich der Interimsprothese beim Übergang vom Akut-Krankenhaus in die Rehabilitationsklinik.
- Die Verankerung der Prothesengangschulung im Kostenkatalog der Heilkostenträger als fester Besandteil der prothetischen Verorgung.
- Das Recht auf nachhaltige Physiotherapie/Krankengymnastik.
- Die Angleichung von Rechten und Ansprüchen bei Kassenpatienten, BG-Patienten und sonstigen Patienten – jeder Amputierte soll die gleichen Ansprüche und Rechte haben.
- Die Erhaltung der freien Wahl des Arztes, des Sanitätshauses und der Reha-Einrichtung.
- Die Abschaffung der Pauschal- oder Festbetragsregelungen; sie verhindert eine adäquate Versorgung von amputierten Menschen..
- Die Einhaltung einer optimierten Behandlungskette – für eine ganzheitliche Rehabilitation mit einem qualifizierten Rehabilitationsteam (Interdisziplinäre Zusammenarbeit).
Von den Orthopädie-Technikern:
- Die adäquate Betreuung der amputierten Menschen. Weiterbildung im medizinischen und prothetischen Bereich. Die Befürwortung der individuellen und qualitativ hochwertigen Prothesenversorgung.
- Prothesensprechstunden für alle amputierten Menschen in Zusammenarbeit mit fachlich kompetenten Ärzten (mindestens eine offene Prothesensprechstunde pro Bundesland). Die Befürwortung der Prothesengangschulung.
- Die Nutzung von Hochleistungswerkstoffen (Carbon, Titan etc. ) bei allen Prothesen.
Letztendlich gewährleistet nur eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Ärzten, Krankenkassen und Orthopädie-Technikern die individuelle Prothesenversorgung eines amputierten Menschen.
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