Ein Aufklärungsfilm vom Arbeitskreis Gesundheit e.V. und der Dr. Becker Klinikgruppe | arbeitskreis-gesundheit.de
Waltraud Ahne möchte ihre Reha nach der Wirbelsäulen-OP an ihrem Wohnort Bad Windsheim in der Dr. Becker Kiliani-Klinik machen. Doch ihre Krankenkasse, die Barmer GEK, lehnt ihren Antrag ab mit der Begründung, die gewünschte Klinik sei keine „Vertragsklinik“. Frau Ahne schaltet den Arbeitskreis Gesundheit e.V. ein. Dessen Geschäftsführer, der Jurist Ingo Dörr, deckt auf, dass die Begründung der Kasse nicht rechtmäßig ist. Mit seiner Unterstützung kann Frau Ahne schließlich die Reha in ihrer Wunschklinik am Heimort Bad Windsheim antreten. Ihr Tipp an alle, die einen Antrag auf Reha stellen: Bei der Reha-Antragsstellung nicht alles glauben, was die Kostenträger sagen und sich im Zweifelsfall Hilfe holen.
Patienten haben nach dem Sozialgesetzbuch SGB IX das Recht, sich eine geeignete Rehaklinik auszusuchen.
Foto: Dieter Schütz / pixelio.de
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